Preise

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte GOT (Link),

nach dem 1-fachen bis 3-fachen Satz. Welcher Satz berechnet wird hängt vom zeitlichen Aufwand, der Schwierigkeit und der Zeit der Erbringung ab. 

 

In der Regel rechne ich nach dem 1-fachen oder 1,8-fachen Satz ab, je nach zeitlichem Aufwand und Schwierigkeit. Bei Hausbesuchen kommen Hausbesuchsgebühr und Fahrtkosten hinzu.

Nach 18 Uhr bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr und am Wochenende wird mit Faktor 2 abgerechnet und zusätzlich die Notdienstgebühr von 50 Euro erhoben.

 

 

 

Im Folgenden einzelne Beispielleistungen (Lfd. Nr. der GOT), aus deren Kombination sich eine Rechnung zusammensetzen kann (1-facher, 2-facher, 3-facher Satz):

 

- Lfd. Nr. 1: Beratung ohne Untersuchung 11,26 Euro/ 22,52 Euro/ 33,78 Euro

- Lfd. Nr. 2: Eingehende Anamneseerhebung oder
Beratung das gewöhnliche Maß übersteigend einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen 30,78 Euro/ 61,56 Euro/ 92,34 Euro

- Lfd. 16: Allgemeine Untersuchung mit Beratung Katze 23,62 Euro/ 47,24 Euro/ 70,86 Euro

- Lfd. 34: Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung Katze 19,74 Euro/ 39,48 Euro/ 59,22 Euro

- Lfd. 39: Eilige Leistungen, die den Praxisbetrieb
erheblich stören, zusätzlich 41,04 Euro/ 82,08 Euro/ 123,12 Euro

- Lfd. 40: Hausbesuch 34,50 Euro/ 69,00 Euro/ 103,50 Euro

- § 10 Fahrtkosten: je Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro, bei Fußmärschen oder besonders aufwendigen Fahrten, jeweils
bedingt durch widrige Verkehrsverhältnisse, bemisst sich das Wegegeld
nach dem Einfachen bis zum Dreifachen Betrag.

- Lfd. Nr. 89: Gutachten (nicht gerichtliche Gutachten), Protokoll oder Tierarztbrief, je angefangene 15 Minuten 30,48 Euro/ 60,96 Euro/ 91,44 Euro

Preise Online-Beratung:

Es gilt die Gebührenordnung für Tierärzte nach dem 1-fachen bis 3-fachen Satz. Welcher Satz berechnet wird hängt vom zeitlichen Aufwand, der Schwierigkeit und der Zeit der Erbringung ab. 

 

In der Regel wird die Online-Beratung nach dem 1-fachen oder 1,8-fachen Satz berechnet, je nach zeitlichem Aufwand und Schwierigkeit.

Nach 18 Uhr bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr und am Wochenende wird mit Faktor 2 abgerechnet und zusätzlich die Notdienstgebühr von 50 Euro erhoben.

 

Im Folgenden einzelne Beispielleistungen (Lfd. Nr. der GOT), aus deren Kombination sich eine Rechnung zusammensetzen kann (1-facher, 2-facher, 3-facher Satz):

 

- Lfd. Nr. 1: Beratung ohne Untersuchung 11,26 Euro/ 22,52 Euro/ 33,78 Euro

- Lfd. Nr. 2: Eingehende Anamneseerhebung oder
Beratung das gewöhnliche Maß übersteigend einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen 30,78 Euro/ 61,56 Euro/ 92,34 Euro

- Lfd. Nr. 89: Gutachten (nicht gerichtliche Gutachten), Protokoll oder Tierarztbrief, je angefangene 15 Minuten 30,48 Euro/ 60,96 Euro/ 91,44 Euro